1. Frankolieferungen
Die Preise verstehen sich für Lieferungen aller unserer Produkte ab Fr. 1000.-
Nettowarenwert (exkl. LSVA) in der Schweiz frei Haus resp. frei Baustelle ohne
Ablad, soweit mit schweren Lastwagen zugefahren werden kann.
2. Abholrabatt
Bei Abholung in unserem Werk oder in einem unserer Abhollager (Crissier und
Genf) wird eine Abholvergütung von 3% auf den Nettopreis gutgeschrieben.
3. Mehrwertsteuer (MwSt)
Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird separat
auf der Rechnung ausgewiesen.
4. Mängelfeststellung
Der Käufer hat die Lieferung bei resp. unmittelbar nach der Ankunft im Hinblick
auf korrekten Lieferumfang und Mängelfreiheit zu kontrollieren. Mengenmässige
Beanstandungen können nur akzeptiert werden, wenn sie auf der Lieferscheinkopie
vermerkt werden. Mängel sind uns unverzüglich nach Feststellung bekanntzugeben.
(OR 201)
5. Garantiefristen
Gegenüber unseren Käufern übernehmen wir ab Auslieferungsdatum die folgenden
Garantien für Mängelfreiheit der von uns gelieferten Produkte:
5.1 Für alle Boden/Parkett, Fliesen/Estrich Produkte eine 1-jährige Garantie
für deren Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch und für die jeweiligen
zugesicherten Eigenschaften.
5.2 Die Frist von einem Jahr reduziert sich entsprechend, wenn das verkaufte
Produkt eine kürzere Lagerstabilität aufweist.
6. Ausnahmen
Nicht als Mängel gelten Materialveränderungen, die lediglich das äussere
Aussehen betreffen, insbesondere Verfärbung des Materials.
7. Voraussetzung für Garantieansprüche
Allgemeine Voraussetzungen für die Geltendmachung der Garantieansprüche gemäss
Ziff. 5:
7.1 Vorgängige Erfüllung der den Käufer treffenden Zahlungsverpflichtungen.
7.2 Allfällige Mängel müssen uns unverzüglich schriftlich gemeldet worden sein.
7.3 Die Mängel dürfen nicht die Folge von Arbeiten oder Handlungen sein, die
vom Käufer oder Dritten ausgeführt resp. vorgenommen wurden, noch dürfen sie
Resultat äusserer mechanischer Einwirkungen (inkl. höhere Gewalt) sein.
7.4 Anwendung und Verarbeitung unserer Produkte nach den bei Lieferung gültigen
Verlegeanweisungen und technischen Richtlinien (Dokumentation, technische
Unterlagen, Etikette) welche einen integrierenden Bestandteil unseres
Kaufvertrages bilden.
8. Umfang der Garantieleistungen
Unsere Verpflichtungen im Falle des Vorliegens eines Mangels gemäss Ziffer 5
sind - unter Ausschluss irgendwelcher weitergehenden Ansprüche - die folgenden:
8.1 Nach unserer Wahl: Warengutschrift oder Ersatz der fehlerhaften Produkte.
Gutschriften werden nicht bar ausbezahlt, sondern sind mit Warenbezügen zu
verrechnen.
8.2 Für Schäden, die dem Käufer durch fehlerhafte Produkte entstehen
(Folgeschäden), haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, wobei
gegebenenfalls der Käufer unser Verschulden - soweit ein solches
Haftungsvoraussetzung ist - zu beweisen hat. Schäden im Sinne dieser Bestimmung
umfassen auch solche, die aus Ermittlung oder Behebung von Mängeln oder Schäden
entstehen wie auch solche, welche der Käufer zur Vermeidung eines drohenden
Schadens getroffen hat. Unsere Haftung gemäss dieser Ziffer 8.2 ist beschränkt
auf max. die Leistung unserer Versicherung.
9. Haftung der Beratung
Beratung, die durch unsere Aussendienstmitarbeiter, Anwendungstechniker oder
Sachbearbeiter im Hinblick auf resp. anlässlich der Verarbeitung unserer
Produkte gegeben wird, basiert auf unseren Erfahrungen und erfolgt nach unserem
besten Wissen. Der Käufer ist verpflichtet allfällige Tests selbst vorzunehmen.
Ausser bei Vorliegen von grobem Verschulden seitens unserer Berater müssen wir
aber eine jegliche diesbezügliche Haftung ablehnen. Gegenüber den Kunden des
Käufers liegt die volle Verantwortung für die Verarbeitung unserer Produkte
beim Käufer, der allein mit seinen Kunden in einer vertraglichen Beziehung
steht.
10. Preisänderungen
Preisänderungen und Liefermöglichkeiten bleiben jederzeit vorbehalten. Die
Festsetzung von Lieferfristen erfolgt nach sorgfältigsten Abklärungen, immer
aber unverbindlich.
11. Spezifikationenänderungen
Die in den Unterlagen aufgeführten Spezifikationen können jederzeit ohne
Vorankündigung abgeändert werden.
12. Retouren
Retouren (nur vollständige und saubere Gebinde sowie wiederverwendbare Waren)
werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen und nach Laborprüfung
gutgeschrieben. Für die zusätzlichen Umtriebe und Mehrkosten wird ein Einschlag
von 25 % der ursprünglichen fakturierten Preise in Abzug gebracht. Entsorgungs-
und Frachtkosten werden separat in Rechnung gestellt.
13. Zahlungskonditionen
Die Zahlungskonditionen lauten 30 Tage ab Fakturadatum netto. Ab dem 31. Tag
befindet sich der Käufer ohne dass es einer Mahnung bedarf, im Verzug, und
schuldet 8 % Verzugszins. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.
14. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung des vollen Kaufpreises in unserem Eigentum und wir
sind berechtigt, Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu
lassen, ohne dass es dazu der Mitwirkung des Käufers bedarf.
15. Gerichtsstand
Auf unsere Rechtsbeziehungen mit dem Käufer ist schweizerisches Recht
anwendbar. Gerichtsstand ist Buochs (NW).
| Tarif für die Beratung durch
Mitarbeiter der Uzin Tyro AG |
|
1. Beratung
Unsere Anwendungstechniker stehen Ihnen für die telefonische Beratung in der
Regel kostenlos zur Verfügung. Wird jedoch für die Beratung ein Besuch unserer
Anwendungstechniker auf der Baustelle oder am Kundendomizil verlangt so
gelangen die folgenden Ansätze zur Anwendung:
Arbeits - und Reisezeit
Fr. 90.-/Std.
Reisespesen, Auto km
Fr. 1.-/km
diese Ansätze sind exkl. MWSt jedoch inkl. Tagesspesen
Bei der Erstanwendung unserer Produkte oder bei bei Produkteeinführung wird
diese Dienstleistung unseren Kunden das erste Mal nicht belastet.
2. Beratung
Unsere Aussendienstmitarbeiter stehen Ihnen in der Regel kostenlos für die
Beratung zur Verfügung. Diese Beratungen können am Kundendomizil oder auf der
Baustelle erfolgen. Wir haften für die richtige Auswahl der Produkte und für
die richtige Instruktion durch unsere Mitarbeiter, nicht jedoch für unsere
Mitarbeit an Kundenarbeiten, welche unter die Verantwortlichkeit unserer Kunden
fallen. Siehe Verkaufs - und Lieferbedingungen Absatz "9". Unsere
Beratungen basieren auf langjähriger Erfahrung und werden nach bestem Wissen
erteilt, eine weitergehende Verantwortung unsrerseits muss abgelehnt werden.
3. Untersuchungen
Werden in unserem Labor für einen Kunden, auf seinen eigenen Wunsch
Untersuchungen vorgenommen, gelangen die folgenden Ansätze zur Anwendung:
Arbeitszeit (allfällige Reisezeit = Arbeitszeit) Fr.
70.-/Std.
Reisespesen, Auto km
Fr. 1.-/km
Materialkosten nach Aufwand
diese Ansätze sind exkl. MWSt
Die Laboruntersuchungen werden auf Grund unserer vorhandenen Kenntnisse und
Erfahrungen durchgeführt und dienen lediglich zur Feststellung eines
vorhandenen Schadens oder als Versuch für eine spezielle Anwendung. Eine
Haftung der Uzin Tyro AG kann aus den abgegebenen Empfehlungen oder Ergebnissen
nicht abgeleitet werden.
4. Seminare / Schulung
Für unsere Kunden werden auf Wunsch in Buochs oder am Kundendomizil
Seminare und Schulungen für die Produkte der Uzin Tyro AG durchgeführt. Die
Kostenbeteiligung wird auf Anfrage mitgeteilt.
5. Einführung
Neue Produkte der Uzin Tyro AG werden bei unserer Kundschaft das erste Mal
kostenlos eingeführt resp. deren Anwendung vorgeführt. Für Produkte deren
Schulung bereits einmal stattgefunden hat, werden die Ansätze gemäss Absatz
"1"in Anwendung gebracht.
6. Gerichtsstand
Auf unsere Rechtsbeziehungen mit dem Käufer ist schweizerisches Recht
anwendbar. Gerichtsstand ist Buochs (NW).
Uzin Tyro AG
Klebstoffe/Colles/Colle
Ennetbürgerstrasse 47
6374 Buochs
Telefon: 041 624 48-88
Telefax: 041 624 48-89
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